Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 3 (S. 77-78)

Beschluß des Kleinen Raths vom 24. May 1823, und Bekanntmachung, betreffend die Erneuerung des Verbotes der fremden Scheidemünzen unter 1 Franken.

24.05.1823
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Siehe: OS NF 2 (S. 248) Publication des Kleinen Raths vom 25. Hornung 1819, enthaltend das Verbot aller und jeder Scheidemünzen unter 10 Batzen, welche nicht mit dem hiesigen Kantonsstempel ausgeprägt sind., 1819.02.25