Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 3 (S. 4-6) - OS NF 3 (S. 121-123) >
OS NF 3 (S. 111-112)

Beschluß des Kleinen Raths vom 16. Herbstmonath 1823, betreffend die den Stadträthen Zürich und Winterthur ertheilte Befugniß, von solchen Personen, die in der Stadt ein Gewerb treiben, ohne daselbst zu wohnen, eine Ansäßgebühr zu beziehen.

16.09.1823
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