Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 3 (S. 10-11)

Beschluß des Kleinen Raths vom 18. Hornung 1823, betreffend ein Einverständniß mit der Regierung des Lbl. Standes St. Gallen, einerseits in Ansehung der dem Vater zuzukennenden unehelichen Kinder, in Paternitäts-Fällen mit Eheversprechen zwischen reformirten Personen; anderseits wegen des zu beobach

18.02.1823
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