Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 407-408)

Gesetz, wegen Aufhebung des 6ten Artikels des Gesetzes vom 21. Christmonath 1821, betreffend die Erhebung einer Eingangsgebühr von ausländischen Weinen und gebrannten Wassern.

18.12.1822
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Änderung von: OS NF 2 (S. 345-349) Abgeändertes Gesetz, betreffend die Enthebung einer Eingangsgebühr von ausländischen Weinen und gebrannten Wassern., 1821.12.21