Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 1 (S. 433)

Beschluß des Kleinen Raths vom 9. Heumonath 1816, betreffend das jedem Creditor, rücksichtlich feines Beytrittes zu dem Accomodement eines insolventen Debitors, zustehende ungehinderte Recht.

09.07.1816
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