Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS AF 4 (S. 359-372)

Gesetz, betreffend die Censur und Vervollständigung des Großen Raths.

23.05.1810
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Aufhebung von: OS AF 3 (S. 198-210) Gesetzliche Vorschrift, betreffend die auf Ostern 1807, und könftig jedes zweyte Jahr, um eben diese Zeit vorzunehmende Vervollständigung und Censur des Grossen Raths., 1806.12.17