Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS AF 3 (S. 315-321)

Gesetz, betreffend die auf Ostern 1808 und nachher, je von neun zu neun Jahren, um eben diese Zeit vorzunehmende Erneuerung des Verzeichnisses der Candidaten für den Großen Rath.

17.12.1807
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