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OS 9 (S. 280-286)
Gesetz über die Ablösung grundversicherter Forderungen überhaupt und über die Natur und Wiederauflösung der durch den Uebergang von Unterpfändern auf dritte Besitzer entstehenden Rechtsverhältnisse insbesondere.
29.06.1853
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Änderung von: OS 5 (S. 175-222) Gesetz betreffend das Notariatswesen des Cantons Zürich., 1839.06.26