Staatsarchiv des Kantons Zürich
Suche

OS >
OS 6 >
OS 6 (S. 107-118)

Gesetz betreffend Aufsicht des Staates über Versicherung von Fahrhabe und von, der Cantonalbrandassecuranzanstalt nicht einverleibten Gebäuden, gegen Feuerschaden.

01.10.1840
Im Archivkatalog anzeigen

PDF in neuem Fenster öffnen
PDF in neuem Fenster öffnen
Suche


Siehe: OS 6 (S. 258-259) Gesetz betreffend Erläuterung des §. 26. des Gesetzes vom 1. Weinmonat 1840., 1841.10.04