26.01.1987
Ordnungsnummer 172.122
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Aufhebung siehe: OS 50 (S. 699) Beschluss des Kantonsrates über die Neuregelung der Finanzkompetenzen zwischen Kantonsrat und Regierungsrat bezüglich des Fonds für gemeinnützige Zwecke, 1989.10.02
Aufhebung von: OS 48 (S. 250) Beschluss des Kantonsrates über die Neuregelung der Finanzkompetenzen zwischen Kantonsrat und Regierungsrat bezüglich des Fonds für gemeinnützige Zwecke, 1981.09.28