Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 36 (S. 456-458)

Anweisung des Obergerichtes und der Finanzdirektion über das Verfahren beim Bezug der Handänderungssteuer durch das Grundbuchamt.

17.10.1941
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Änderung siehe: OS 38 (S. 815-816) Anweisung der Finanzdirektion und der Verwaltungskommission des Obergerichtes über die Erhebung der Handänderungssteuer durch das Grundbuchamt., 1951.12.17