Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 35 (S. 597-602)

Verordnung zu § 7ter des Gesetzes betreffend die direkten Steuern vom 25. November 1917 und zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern vom 15. Juli 1931.

04.05.1936
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Aufhebung siehe: OS 40 (S. 409-412) Verordnung über die Besteuerung von Personen mit Wohnsitz im Ausland für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich oder aus zürcherischen Quellen. (Verordnung über Quellensteuern.), 1958.11.10