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OS 33 (S. 124-125)
09.04.1925
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Aufhebung siehe: OS 37 (S. 585-586) Beschluß des Regierungsrates über den Abzug für freie Station und die Festsetzung der Wohnungszulage für das Anstaltspersonal., 1946.06.06
Änderung siehe: OS 35 (S. 660) Abänderung des Beschlusses des Regierungsrates betreffend die Entschädigungen für nicht bezogene freie Station und Kost, sowie die Wohnungs- und Kinderzulagen des Personals der den Direktionen der Justiz und des Gesundheitswesens unterstellten kantonalen Anstalten vom 9. April 1925.