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OS 32 (S. 417-420)
Vertrag zwischen dem Regierungsrate des Kantons Zürich, namens des Kantons Zürich, einerseits, und dem Stadtrate von Zürich, namens der Stadtgemeinde, anderseits, betreffend Überlassung des Allmend-Höckler-Areals und des Militärschießplatzes im Albisgütli als Bestandteile des Waffenplatzes Zürich.
05.09.1922
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