Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 3 (S. 63)

Beschluß des Regierungsrathes vom 20. Brachmonath 1831 enthaltend eine Erläuterung betreffend die Erwählung der Wahlmänner.

20.06.1831
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Aufhebung siehe: OS 10 (S. 121-190) Gesetz betreffend das Gemeindewesen., 1855.06.20
Aufhebung siehe: OS 10 (S. 256-267) Gesetz betreffend die Bezirksversammlungen, die Statthalter und die Bezirksräthe., 1856.04.09