Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 28 (S. 443-445)

Zusatz zum Vertrage vom Jahre 1904 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich betreffend die Benutzung des Waffenplatzes in Zürich (XXVII, 185).

30.05.1908 - 10.02.1910
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Aufhebung siehe: OS 32 (S. 407-416) Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich betreffend die Benützung des Waffenplatzes Zürich., 1922.09.01
Änderung von: OS 27 (S. 185-189) Vertrag zwischen dem Regierungsrate des Kantons Zürich, namens des Staates einerseits, und dem Stadtrate von Zürich, namens der Stadtgemeinde anderseits, betreffend Überlassung des Allmend-Höckler-Areals und des Militärschießplatzes im Albisgütli als Bestandteile des Waffenplatz