Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 24 (S. 247-250)

Regulativ betreffend Abschätzung des durch die Reblauskrankheit im Kanton Zürich verursachten Schadens. (Abschnitt IV des Gesetzes vom 17. Juni 1894 betr. Massnahmen gegen die Reblaus.)

20.08.1896
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Aufhebung siehe: OS 31 (S. 118-124) Verordnung zum Gesetz betreffend Maßnahmen gegen die Reblaus., 1918.08.14