Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 22 (S. 107-108)

Verordnung betreffend die Sicherstellung der Gelder der Fabrikkrankenkassen und der obligatorischen Gesellenkrankenkassen.

16.02.1889
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Aufhebung siehe: OS 39 (S. 16-18) Beschluß des Regierungsrates über die Aufhebung überholter Erlasse über das Gesundheitswesen., 1952.03.13