Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 21 (S. 133)

Beschluss des Regierungsrathes betreffend Abänderung des § 20, Absatz 3 der Verordnung betreffend das Schlachten von Vieh und den Verkauf des Fleisches, vom 17. Juni 1882.

24.05.1884
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Aufhebung siehe: OS 27 (S. 71-86) Verordnung betreffend das Schlachten von Vieh, den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren und die Beseitigung toter Tiere., 1903.11.19
Änderung von: OS 20 (S. 366-371) Verordnung betreffend das Schlachten von Vieh und den Verkauf des Fleisches., 1882.06.17