Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 20 (S. 412)

Beschluß des Kantonsrathes betreffend Erstreckung der Gültigkeitsdauer der Verordnung betreffend die örtlichen Gesundheitsbehörden.

20.02.1882
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Änderung von: OS 19 (S. 486-500) Verordnung betreffend die örtlichen Gesundheitsbehörden. (§ 5 des Gesetzes betreffend die Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege und der Lebensmittelpolizei, vom 10. Christmonat 1876.), 1877.02.24