Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 350-354) - OS NF 2 (S. 401-402) >
OS NF 2 (S. 378-379)

Beschluß des Kleinen Raths vom 13. Wintermonath 1821, betreffend die von hiesigen Angehörigen, welche St. Gallische Weibspersonen schwängern, auch wenn erstere verrufen sind, zu bezahlenden Alimentations- und Entschädigungskosten.

13.11.1821
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