Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 350-354) - OS NF 2 (S. 401-402) >
OS NF 2 (S. 368-369)

Beschluß des Kleinen Raths vom 18. Augstmonath 1821, betreffend die Stimmfähigkeit bey der von der Zunft Männedorf vorzunehmenden Wahl eines Mitgliedes in den Großen Rath; rücksichtlich der Staatslehenleute und des Alters der Gemeindsbürger.

18.08.1821
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