Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 273-274)

Beschluß des Kleinen Raths vom 28. Augstmonath 1819, betreffend die Verfügung der Großherzoglich-Badischen Regierung wegen zurückzuweisender Auswanderer, die nicht mit hinreichendem Geld oder gehörigen Reisepässen versehen sind.

28.08.1819
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