Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 248)

Publication des Kleinen Raths vom 25. Hornung 1819, enthaltend das Verbot aller und jeder Scheidemünzen unter 10 Batzen, welche nicht mit dem hiesigen Kantonsstempel ausgeprägt sind.

25.02.1819
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Siehe: OS NF 3 (S. 77-78) Beschluß des Kleinen Raths vom 24. May 1823, und Bekanntmachung, betreffend die Erneuerung des Verbotes der fremden Scheidemünzen unter 1 Franken., 1823.05.24