Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 245-246) - OS NF 2 (S. 276-277) >
OS NF 2 (S. 246-247)

Beschluß des Kleinen Raths vom 9. Hornung 1819, durch welchen die Einfrage des Lbl. Ehegerichts, ob in einem Paternitäts-Proceß die Eydesleistung auch einer fremden Weibsperson anvertraut werden könne, bejahend entschieden wird.

09.02.1819
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