Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS NF 2 (S. 179-180)

Beschluß des Kleinen Raths vom 30. May 1818, betreffend die Erklärung der Königl. Bayerschen Regierung, daß Kinder von jenseitigen Angehörigen, die ohne landesherrliche Bewilligung auswärts heyrathen, das Bayerische Bürgerrecht nicht zu gewärtigen haben.

30.05.1818
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