Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS AF 5 (S. 267-285)

Revidiertes Reglement vom 24sten Merz 1812, die Stelle und Verhältnisse eines öffentlichen Anklägers am Obergericht und eines öffentlichen Vertheidigers in Criminalfällen betreffend.

24.03.1812
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