Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS AF 5 (S. 258-260)

Beschluß des Kleinen Raths vom 15ten Februar 1812, betreffend die Concurrenz der im Canton gebliebenen Geistlichen und der außerhalb demselben angestellten; und den Verlurst der Stipendien, der die den Canton verlassenden betrift.

15.02.1812
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