Staatsarchiv des Kantons Zürich
Suche

OS >
OS AF 3 >
OS AF 3 (S. 198-210)

Gesetzliche Vorschrift, betreffend die auf Ostern 1807, und könftig jedes zweyte Jahr, um eben diese Zeit vorzunehmende Vervollständigung und Censur des Grossen Raths.

17.12.1806
Im Archivkatalog anzeigen

PDF in neuem Fenster öffnen
PDF in neuem Fenster öffnen
Suche


Aufhebung siehe: OS AF 4 (S. 359-372) Gesetz, betreffend die Censur und Vervollständigung des Großen Raths., 1810.05.23