Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS AF 2 (S. 178-180)

Gesetz, betreffend die Bedingungen, welche die hiesigen Kantonsbürger, die sich mit fremden Weibspersonen verehlichen, zu erfüllen haben.

17.12.1804
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Änderung siehe: OS AF 3 (S. 127-131) Gesetz, betreffend die Revision derjenigen hiesigen Kantonalgesetze, in welchen die 7 Artikel der letztjährigen Tagsatzungsverhandlungen, in Ansehung der Niederlassung der Schweizerischen und französischen Bürger, einige Modifikationen zur Folge haben., 1806.05.21