Staatsarchiv des Kantons Zürich
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OS 13 (S. 33-51) - OS 13 (S. 33-51)

In Folge Beschlusses des Großen Rathes vom 27. Jenner 1864 wird die nachstehende Verordnung des Regierungsrathes vom 31. Mai 1862 in der Meinung in die Gesetzessammlung aufgenommen, daß so weit die Bauordnung für städtische Verhältnisse zur Anwendung kommt, letzteres Gesetz maßgebend sein soll.

31.05.1862 - 27.01.1864
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